Vergaberecht-Schulungen online | Vergabecamp
Im Vergabecamp bestimmen Sie Ort, Zeit und Lerntempo. Jetzt kostenlos testen!
Warum sollten Sie das Vergabecamp zur Weiterbildung im Vergaberecht wählen?
Die Vergaberecht-Schulungen sind flexibel und 100% online. Sie können sie absolvieren wo, wann, wie schnell und wie oft Sie wollen. Jetzt auch als App!
Das Vergabecamp wurde von mir als Volljuristin mit jahrelanger praktischer Erfahrung mit Vergabeverfahren entwickelt.
Die Vergaberecht-Schulungen sind aktuell (Stand: 2026) und enthalten Gesetzestexte, Selbsttests, Downloads und Teilnahmebescheinigungen.
Für wen sind die Schulungen im Vergaberecht geeignet?
Auftraggeber / Fördermittelempfänger:
- Sie möchten als Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag in einem Vergabeverfahren vergeben oder
- Sie sind als Fördermittelempfänger dazu verpflichtet, das Vergaberecht einzuhalten.
Bieter / Unternehmen:
- Sie möchten sich als Unternehmen erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen und ein Angebot abgeben.
Juristen:
- Sie möchten sich schnell ins Vergaberecht einarbeiten, sei es in den 4. Teil des GWB, in die VgV, in die VOB/A-EU oder in die SektVO.
Einsteiger:
- Sie kommen erstmals mit dem Vergaberecht in Berührung und möchten sich einen Überblick verschaffen.
Fortgeschrittene:
- Sie hatten bereits mit dem Vergaberecht zu tun und möchten Ihr vergaberechtliches Wissen auffrischen oder vertiefen.
Die Vorteile meiner Online-Selbstlernkurse im Vergabecamp:
Zeitliche Flexibilität
Sie legen selbst fest, an welchen Tagen, zu welcher Uhrzeit und in welcher Geschwindigkeit Sie die Seminare absolvieren möchten.
Ortsunabhängigkeit
Die Seminare sind ortsunabhängig.
Es fallen keine Anfahrtskosten an.
Sie benötigen nur eine Internetverbindung.
Jetzt auch als App!
Wiederholungen und Selbsttests
Sie können die Seminare im gebuchten Zeitraum sooft wiederholen wie Sie möchten.
Dies gilt auch für die Selbsttests.
Aktualität
Die Seminare werden stets aktuell gehalten.
Wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern, werden die Seminare schnellstmöglich angepasst. Die Seminare enthalten die EU-Schwellenwerte, die seit dem 01.01.2026 gelten.
Aktuelle Vergaberecht-Schulungen (2026):
Interaktive Entscheidungsszenarien:
Achtung, Ausschluss!
Vermeidbare Bieterfehler
Mini-Kurs zum Durchklicken:
Vergaberecht - Die absoluten Basics in 5 Fragen
EU-Vergaberecht zum Durchklicken:
Liefer- und Dienstleistungen (VgV)
EU-Vergaberecht zum Durchklicken:
Bau (VOB/A-EU)
EU-Vergaberecht zum Durchklicken:
Sektoren (SektVO)
Probieren Sie es aus!
Mitgliederbereich
Schauen Sie sich im Mitgliederbereich den Aufbau der Seminare an und testen Sie die ersten Lektionen jedes Seminars kostenlos und unverbindlich. Werfen Sie auch einen Blick in die kostenfreien Extras und informieren Sie sich über die Seminare, die in Vorbereitung sind. Das Fortbildungsangebot wird stetig erweitert.
NEU: Der Mitgliederbereich ist jetzt auch per App erreichbar. Die Details hierzu finden Sie in den FAQ.
Vergaberecht in 1 Minute
Außerdem stelle ich Ihnen gratis das Video-Format "Vergaberecht in 1 Minute" zur Verfügung, in dem ich aktuelle Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen für Sie zusammenfasse.
Vergabe-ABC für Einsteiger
Klicken Sie sich durch das "Vergabe-ABC für Einsteiger", in dem wichtige Begriffe aus dem Vergaberecht kurz und verständlich erklärt werden.
Aktuelle Entscheidungen
Halten Sie sich auf dem Laufenden, und schauen Sie sich die zuletzt veröffentlichten Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen im Vergaberecht an.
Wie hoch sind die aktuellen EU-Schwellenwerte (2026/2027)?
Was ist der Schwellenwert?
Der EU-Schwellenwert ist insbesondere relevant für Auftraggeber, die dem Vergaberecht unterliegen und einen Auftrag vergeben möchten. Ist der geschätzte Wert dieses Auftrags mindestens so hoch wie der für ihn relevante EU-Schwellenwert (siehe Übersicht), so muss der Auftraggeber Rechtsnormen anwenden, die in der Regel zur europaweiten Ausschreibungspflicht des Auftrags führen. Europaweite Ausschreibungen können in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
Liegt der Auftragswert unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwerts, sind andere Rechtsnormen anwendbar, die den Auftraggeber nur zur nationalen, also deutschlandweiten Ausschreibung verpflichten, oder sogar Direktvergaben erlauben.
Was müssen Auftraggeber bei der Schätzung des Auftragswerts beachten?
➡️ Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom Gesamtwert der Leistung auszugehen. Lose, Optionen und Vertragsverlängerungen sind grundsätzlich einzubeziehen.
➡️ Die Umsatzsteuer muss bei der Schätzung des Auftragswerts nicht berücksichtigt werden.
➡️ Die Schätzung des Auftragswerts muss nachvollziehbar und realistisch sein. Der Auftraggeber muss sie in den Vergabevermerk aufnehmen.
➡️ Selbstverständlich darf die Schätzung nicht absichtlich zu gering ausfallen, um ein europaweites Vergabeverfahren zu vermeiden.
➡️ Um die aktuellen Preise herauszufinden, darf der Auftraggeber vor der öffentlichen Ausschreibung eine Markterkundung durchführen.
Newsletter und Kontakt
Sie möchten darüber informiert werden, sobald eine neue Vergaberecht-Schulung freigeschaltet wird? Dann melden Sie sich über dieses Kontaktformular zum Newsletter an oder schreiben Sie mir eine E-Mail: [email protected].
Kontaktieren Sie mich auch gerne bei organisatorischen Fragen oder Anregungen zu weiteren Seminaren.